Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Heilpraktikerleistungen!
Wenn Sie eine private Krankenversicherung (PKV) oder eine Zusatzversicherung haben, können Sie die Honorarabrechnung dort einreichen.
Je nach den Vertragsbedingungen/Tarifen können bis zu 100% des Honorars erstattet werden.
Falls sich eine Differenz zum gestellten Honorar ergeben sollte, bitte ich Sie, dies auszugleichen.
Diese Differenzen sind z.B. möglich, wenn sich die Versicherung auf die umstrittene Wissenschaftlichkeitsklausel bezieht und deshalb die naturheilkundlichen Leistungen nicht honoriert, oder weil zu niedrige Tarifansätze der PKV die erbrachten Leistungen nicht abdecken.
Seit 1984 konnten keine Veränderungen der Vergütungen im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) vorgenommen werden (Kartellrecht), daher kann die GebüH kaum mehr den heutigen Honorarsätzen entsprechen.
Wir empfehlen daher allen Post-, Privat-, Zusatz- und Beihilfeversicherten Patienten, sich vor Behandlungsbeginn bei ihrem Versicherer über den jeweiligen Erstattungsumfang der verschiedenen Therapien zu informieren.
Leider werden die Zuzahlungen der Beihilfe immer restriktiver. Die Klausel “wissenschaftlich nicht anerkanntes Heilverfahren” wird zunehmend benutzt um Heilpraktikerrechnungen zu kürzen oder ganz abzulehnen. Siehe die Beihilfebestimmungen vom August 2015.
Unsere Rechnungen werden nach dem aktuellen GebüH (Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) bzw. dem Hufelandverzeichnis erstellt.
Die GebüH, 1985 von Heilpraktikern, Versicherungsträgern und Verbänden ausgearbeitetes Gebührenverzeichnis, konnte bis zum heutigen Tag aus kartellrechtlichen Gründen trotz allg. Preissteigerungen nicht wesentlich angepasst werden.
Neuere Therapieformen (nach 1985 etablierte) haben deshalb noch keinen Eingang in die GebüH gefunden z.B. Cranio-Sacral-Therapie, Colon-Hydro-Therapie u.a.
In solchen Fällen werden in der Abrechnung analoge Gebührenziffern, welche der gewählten Therapieform oder Wertigkeit am ähnlichsten sind, verwendet.
Das Honorar bemisst sich nach dem “ortsüblichen, durchschnittlichen Stundensatz für Heilpraktiker”. Pauschale Aussagen sind nicht möglich, das genaue Honorar ergibt sich erst nach der Anamnese und Untersuchung, aus dem Grad der Erkrankungen und dem therapeutischen und zeitlichen Aufwand.
Beim Heilpraktiker sind Sie Privatpatient. Das heißt Sie müssen die Behandlungskosten selbst bezahlen, üblicherweise in bar oder als Überweisung.
EC- und Kreditkarten können leider nicht verbucht werden.